Kosten

Private Kranken- und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in den meisten Fällen, wenn Sie für diese mitversichert sind. Hier erfolgt die Rechnungsstellung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Heilpraktikerleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind somit vom Patienten selbst zu tragen.

Für Selbstzahler erfolgt die Rechnungsstellung je nach Zeitaufwand:

  • Das Erstgespräch kostet je nach Dauer (50-90 Min.) zwischen 80-120 Euro *
  • Jede weitere Sitzung (50-60 Min.) = 80 Euro *
  • Kurze Sitzungen (bis 30 Min.)  = 40 Euro *

* Die heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr 14 UStg befreit